Verein und Anmeldung

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Mitgliedschaft im Verein

 

Der Sportverein DAO ist ein gemeinnütziger Verein. Die erhobenen Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich der Förderung des Vereinszwecks in seiner Gesamtheit.

Mitgliedschaft im Verein

Durch Bezahlung des gemeinnützigen Mitgliedsbeitrages darf laut Vereinsgesetz kein direkter Gegenwert geboten werden - also anders als zum Beispiel die Kurse bei gewerblichen Fitnessstudios und Privatorganisationen.
Trainingseinheiten und Kurse richten sich also nach den vorhandenen örtlichen und finanziellen Möglichkeiten. Keine Angst, wir sind wie eine Großfamilie! Zu unserer Hauptaufgabe zählt es möglichst viele und hochqualitative Trainingsmöglichkeiten zu schaffen und anzubieten. Lehre, Ausbildung, Korrektur und sanfte Animation zu mehr Fitness und gesunder Bewegungen sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir bemühen uns, im Rahmen unserer Möglichkeiten, Euch das Beste zu bieten.

Die Dauer der Mitgliedschaft kann variieren, umfasst aber in der Regel ein Veranstaltungssemester: Frühjahr und Herbst.
Die exakte Dauer wird jeweils vor Semesterbeginn bekanntgegeben.

Kader und Ortsgruppen

Der Sportverein DAO ist in Kader unterteilt und diese wieder in Ortsgruppen. Jedes Mitglied hat für die Dauer des Semesters eine Ortsgruppe als Stammortsgruppe zu wählen. Die Stammortsgruppe wird am besten diejenige sein, an der man die meisten Trainingseinheiten absolvieren möchte.

Eine Stammortsgruppe entsteht an einem bestimmten Wochentag, zu einer bestimmten Uhrzeit, an einem bestimmten Trainingsort. Ändert sich einer oder mehrere dieser Parameter, dann ändert sich die Stammortsgruppe einhergehend mit diesen.

Das eigentliche Training ist nicht auf die gewählte Stammortsgruppe beschränkt, sondern kann innerhalb eines Kaders jederzeit und überall erfolgen.
Ein Kader umfasst zumeist mehrere Ortsgruppen. Vorrangig umfasst ein Kader alle Mitglieder eines bestimmten Trainingsprogrammes. Derzeit gibt es zum Beispiel die Kader "Tai-Chi", "Tai-Chi-Fortgeschrittene", "Qi-Gong und Tai-Chi", "Leichtes Qi-Gong", "Tai-Chi-Kinder" und "Kung-Fu".

Kader und Mitgliedsbeiträge

Jeder Kader hat seinen eigenen Mitgliedsbeitrag. Die Trainingsmöglichkeit eines Kaders umfasst alle Kursorte und Zeiten, die den gleichen Kader-Namen haben. Man kann also mehrmals die Woche trainieren! Seminare und Einzelveranstaltungen gehören nur dann zu einem Kader, wenn sie explizit als Kaderveranstaltungen angeführt werden.

Eine Ausnahme bildet der Kader "Tai-Chi-Fortgeschrittene": Diese Mitglieder haben die Möglichkeit an allen Veranstaltungen des Kader "Tai-Chi" ebenso teilzunehmen. Ähnliches gilt für den Kader "Qi-Gong und Tai-Chi". Diesen Mitgliedern stehen die Veranstaltungen des Kaders "Leichtes Qi-Gong" offen.

Die Mitgliedschaft ist nicht auf einen Kader beschränkt - man kann mehreren Kadern angehören.

Es gelten derzeit folgende Mitgliedsbeiträge:

Kader "Tai-Chi"
200,– €
Kader "Tai-Chi-Trainerausbildung"
620,– €
Kader "Qi-Gong und Tai-Chi"
200,– €
Kader "Leichtes Qi-Gong"
 120,– €
Kader "Kung-Fu"
 120,– €
Kader "Tai-Chi-Kinder"
 120,– €

Eine Ermäßigung auf die Mitgliedsbeiträge kann nicht gewährt werden - auch nicht für Kinder oder Bedürftige.
Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar. Sie kann auch nicht auf ein Folgesemester übertragen werden.

Förderungen

Der Sportverein DAO kann nach eigenem Ermessen gewissen Mitgliedern eine Förderung gewähren. Ein Anspruch auf Förderung besteht definitiv nicht - auch dann nicht, wenn bei gleichen Voraussetzungen ein Mitglied Förderung erhält und das andere nicht. Bitte um Verständnis: Die Möglichkeiten der Förderungen einzelner Mitglieder sind beschränkt. Bevor Ihr um eine Förderung ansucht, bitte prüfen ob ihr diese Förderung auch wirklich benötigt - und bitte erwartet Euch nicht zu viel davon!

Das Ausschütten einer Förderung ist nur in Fällen von Bedürftigkeit vorgesehen, erfolgt auf völlig freier Basis und kann in keinem Fall erwirkt werden. Als Grundlage ist eine kontinuierliche Mitgliedschaft Voraussetzung. Sie kann also erst ab dem zweiten besuchten Semester beantragt werden.

Gründe für einen Zuschuss könnten eventuell sein:

  • Besonderes Talent in Verbindung mit dem persönlichen Einsatz dieses zu entwickeln
  • Besonderer Trainingseifer, also die Teilnahme an mehreren Kadern, vor allem in Hinblick auf eine Ausbildung und die prinzipielle Eignung dazu
  • (Mehrere) Kinder unter 12 Jahren um die Eltern zu entlasten
  • Familienzuschuss ab ca. 4 Personen
  • Besondere Förderungswürdigkeit verschiedenster Art

Nur in den sehr seltenen Fällen, bei denen eine offensichtliche direkte Bedürftigkeit am Vereinszweck besteht, kann wegen finanziellem Notstand um Zuschuss angesucht werden.

Spenden

Spenden werden dankbar entgegengenommen. Sie kommen dem Verein und damit dem Vereinszweck zu Gute. Bitte bei der Übergabe oder Überweisung immer explizit anführen, dass es sich um eine Spende handelt.

Schnuppern, Anmeldung und Storno

SCHNUPPERN ist die erstmalige Teilnahme an einem Kadertraining und wird am Besten in der Stammortsgruppe durchgeführt. Es ist ein erstes, kostenloses und unverbindliches Kennenlernen. Bitte die Entscheidung für eine Fortführung des Trainings, mit oder ohne Angabe von Gründen, nach dem Schnuppern bekannt zu geben. Schnuppern ist bei Einzelveranstaltungen und Seminaren nicht möglich.

EINSCHREIBEN: Durch Bezahlen des Mitgliedbeitrages ist man für ein Veranstaltungssemester fix dabei. Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens zum ersten Trainingstermin mitzunehmen oder im Vorhinein auf das Konto einzuzahlen. Bei Seminaren und Einzelveranstaltungen ist die Zahlung bis zur jeweils angegeben Frist zu tätigen - ansonsten 14 Tage vor Beginn.
Um Irrtümer und Fehler zu vermeiden, sollte jeder auf das Vereinskonto eingezahlte Betrag mit einer Anmeldung (im Internet) einhergehen.

ANMELDUNG: Für die Organisation der Trainingstermine ist die Anmeldung von großer Bedeutung. Weiters erleichtert sie auch den zeitintensiven Verwaltungsaufwand vor Ort bei den ersten Trainingsterminen.
Mit der Anmeldung verpflichtet man sich freiwillig auf moralischer Ebene, dass man sich wieder abmeldet, sobald man weiß, dass man verhindert ist. Dies gilt auch für die kostenlosen Veranstaltungen.
Wenn man auf das Training in einer bestimmten Ortsgruppe angewiesen ist, macht es Sinn sich anzumelden, oder noch besser sich einzuschreiben. Bei einem zu stark ausgelasteten Saal müssen Mitglieder für diese Stammortsgruppe leider abgewiesen werden - bereits eingeschriebene oder angemeldete Mitglieder werden vorgezogen.

STORNO: Die Mitgliedschaft umfasst ein Veranstaltungssemester bzw. die für den beim jeweiligen Kader angegebenen Zeitraum. Sie kann nur in Ausnahmefällen storniert werden. Krankheit oder andere Verhinderungen, die das Training unmöglich machen beenden nicht die Mitgliedschaft. Auch der Ausschluss aus dem Verein (wegen ungebärdigen Verhaltens) bedingt keine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.
Storno ist bei neuen Mitgliedern möglich, wenn der Mitgliedsbeitrag (im Vorhinein) bereits gezahlt wurde und zwar bis zum Vortag des zweiten Trainingstermines nach Einzahlung. Wurde "Schnuppern" bereits aktiv durchgeführt, ist Storno bis zum Vortag des darauffolgenden offiziellen Trainingstermines möglich.
Kommt eine Stammortsgruppe nicht zustande, oder muss sie unerwarteter Weise aufgegeben werden (Wegfall des Saales ohne eine äquivalente Alternative zu haben; dauerhafte Verhinderung des Trainers, etc.) - und ist der Besuch einer anderen Trainingsstätte für ein Mitglied nicht zumutbar, dann können Teile des Mitgliedsbeitrages refundiert werden. Die Mitgliedschaft bleibt in diesem Fall als "ruhendes Mitglied" aufrecht.
Seminare und Einzelveranstaltungen können bis 10 Tage vor Beginn storniert werden, wenn nicht eine andere Regelung angeführt wurde. Davor entstehen keine Stornogebühren, danach keine Refundierung. Pauschal-Seminare mit fortlaufenden Terminen werden wie die Kader gehandhabt, jedoch ohne die Option Schnuppern.
Für den seltenen Fall, dass eine Rückzahlung gerechtfertigt erscheint bitte beachten: Mit dem Mitgliedsbeitrag wird die gesamte Tätigkeit des Vereins unterstützt. Der Kurs- und Seminarbetrieb ist nur ein Teil dieser Gesamtheit. Teile des Mitgliedsbeitrages werden für die allgemeinen Tätigkeiten einbehalten, wenn sich der Rückzahlungsgrund rein auf den Kursbetrieb beschränkt.

Bei Beziehern von Ermäßigungen (Sportbonus) ist kein Storno möglich!

Training

TRAININGSSTÄTTEN: Langfristig soll jede Ortsgruppe für sich kostendeckend betrieben werden - in Ausnahmefällen wirkt der Verein kurzfristig unterstützend. Wir sind bemüht in allen Ortsgruppen ein ausgeglichenes und kontinuierliches Training zu ermöglichen. Jedoch: nicht jede Ortsgruppe hat die gleiche Anzahl an Trainingseinheiten. Die Gründe hierfür können sehr vielseitig sein und einige sind hier angeführt:
Feiertage; schulautonome Tage; Eigenbedarf des Saalinhabers; Verfügbarkeit eines Trainers; etc.
Ist die Wirtschaftlichkeit wegen zu weniger Stammortsmitglieder nicht gegeben, besteht also eine ungenügende Auslastung, kann man sich auf eine reduzierte Anzahl an Trainingsterminen einigen bzw. einen Aufwandsausgleich durch Spenden erwirken. Die an sonst ruhend gestellte Ortsgruppe kann dadurch aktiv gehalten werden und steht dem Training zur Verfügung. Als Daumenregel sind mindestens 5 Stammortsmitglieder für einen kostendeckenden Betrieb notwendig. Im Falle von hoher Raummiete, Anreisekosten, oder Trainerkosten können durchaus auch mehr Mitglieder für den Erhalt dieses Stammortes notwendig sein.

DAS TRAINING: Ist der Saal einer Ortsgruppe überbelegt, dann haben die Mitglieder der Stammortgruppe Vorrang vor den Mitgliedern einer anderen Ortsgruppe. Für Mitglieder, die extra weit angereist sind wird sich sicher eine Sonderregelung finden.

Das Training innerhalb eines Kaders kann nur in Ortsgruppen stattfinden, wo ein Trainingsbetrieb herrscht. Entfällt eine Ortsgruppe ersatzlos, besteht auch keine Trainingsmöglichkeit dort, und diese Möglichkeit entfällt ebenso ersatzlos.Sinngemäß dazu: Existiert in einem Kader nur eine Ortsgruppe, können keine Ortegruppen eines anderen Kaders besucht werden (ohne deren Mitgliedschaft zu erwerben).
Zur Durchführung eines Trainings sollten mindestens drei Mitglieder anwesend sein, sonst kann diese eine Einheit vom Ausbildner nach eigenem Ermessen abgesagt werden.
Wir bemühen uns, das Training in einer Ortsgruppe immer mit dem angekündigten Ausbildner durchzuführen. Ist dieser verhindert, kann eine Vertretung das Training übernehmen.

Wichtig: Das Training erfolgt eigenverantwortlich! Unsere Ausbildner werden zwar motivieren, aber nie das Durchführen einer Übung gegen Euren Willen erzwingen. Alle Übungen sind auf Eure Gesundheit und Wohlergehen ausgerichtet, weswegen eine sehr geringe Verletzungsgefahr besteht. Deswegen fehlen in unserem Sportverein auch Wettkämpfe, bei denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko entsteht. Sind bereits Erkrankungen vorhanden, bei denen ein Durchführen mancher Bewegungen kontraproduktiv ist, bitte dies dem Ausbildner kundtun, aber unbedingt eigenverantwortlich diese Übungen aus dem Training aussparen - man kann sich für diesen meist kurzen Zeitraum ein eigenes Trainingsprogramm zurechtlegen bzw. zurechtlegen lassen.

Unsere Mitglieder sind während des Trainings nicht extra versichert! Bei Bedarf empfiehlt es sich eine eigene Versicherung für diesen Bereich abzuschließen. Eltern haften für ihre Kinder.

Trainer und Ausbildner

Unsere Hierarchie an Ausbildnerinnen und Ausbildnern:

Meister "Es ist das Geheimnis der Kunst immer Anfänger zu sein"
Meisterschüler haben ein hohes Maß an körperlicher Fertigkeit und persönlicher Entwicklung erreicht; assistieren oder leiten eigene Gruppen innerhalb der Kader oder betreiben eigene Kader
Instruktoren fortgeschrittene Trainer, die anderen beim Erlernen der Bewegungen gut helfen können
Übungsleiter meist einer aus der Ortsgruppe oder dem Kader, der die Ideen und Wünsche der selbstständig agierenden Gruppe koordiniert

Arten der Mitgliedschaft und Wahlen

Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die neben dem Training auch noch aktiv durch persönlichen, kostenlosen Einsatz Aufgaben im Verein übernehmen.

Außerordentliche Mitglieder sind jene, die an den Trainingseinheiten eines Kaders teilnehmen.

Ruhende Mitglieder sind solche, die zumindest ein Semester lang in einem Kader trainiert haben, die aber im Augenblick an keinem Training teilnehmen, jedoch nach wie vor am Vereinsleben teilhaben.

Wahlen: Der Vorstand wird in der Regel alle fünf Jahre neu gewählt. Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder, die Rechnungsprüfer und geladene Gäste teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur volljährige Mitglieder, sowie die volljährigen Ehrenmitglieder. Außerordentliche Mitglieder erlangen das Stimmrecht nach dreijähriger aktiver und kontinuierlicher Mitgliedschaft – ordentliche Mitglieder nach einjähriger kontinuierlicher Beteiligung an der Vereinsarbeit. Jedes dieser Mitglieder hat eine Stimme.

Multimedia

Zu den Aufgaben des gemeinnützigen "Sportverein DAO" gehört auch die Verbreitung und Animation seiner Aktivitäten. Um ungehindert dieser Aufgabe nachkommen zu können, ist jedes Vereinsmitglied prinzipiell damit einverstanden, dass Multimedia-Aufzeichnung oder Live-Übertragungen, die im Rahmen von Vereinsveranstaltungen oder Treffen getätigt werden und in denen die eigene Person vorkommt, dauerhaft für den genannten Grund veröffentlicht und verbreitet werden dürfen. Natürlich nehmen wir so gut es geht auf individuelle Wünsche Rücksicht. Stehen jedoch die Interessen des Vereins oder anderer Mitglieder an den Aufzeichnungen im Widerspruch dazu (viele Mitglieder legen darauf Wert bei ihrer Lieblingsaktivität abgebildet zu werden) kann eventuell nicht immer auf individuelle Prioritäten eingegangen werden.
Bei öffentlichen Veranstaltungen besteht immer allgemeines Veröffentlichungsrecht. Aufzeichnungen beim Training werden immer angekündigt und den Teilnehmern die Möglichkeit geboten entweder im Hintergrund oder in nicht einsichtigen Bereichen des Veranstaltungsortes mitzumachen. Diese Aufzeichnungen kommen selten vor und dauern nicht all zu lang. Sie sind auch ein guter Spiegel zur Kontrolle der eigenen Fähigkeiten.
Aufzeichnungen jedweder Art (Handy), durchgeführt von Teilnehmern oder Zuschauern, sind während des normalen Trainings strikt untersagt. In seltenen Fällen kann es jedoch vom Trainingsleiter explizit erlaubt werden. Publizieren (z.B. in den Sozialen Netzwerken) ist nur mit Einverständnis des Vorstands gestattet. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Aufzeichnen unserer Aktivitäten sehr erwünscht!

Unterstützung

Wir suchen Mitglieder, die auf ehrenamtlicher Basis ihr Können und ihr Wissen unserem Verein zur Verfügung stellen. Bei größerem Unterfangen ist auch Entgelt möglich (Werkvertrag).

Im Augenblick suchen wir Personen, die in folgenden Bereichen unterstützend wirken können:

  • Werbung (Verteilung von Werbematerial; verfassen von Zeitungsartikeln; finden von günstigen oder kostenlosen Werbemöglichkeiten; einstellen in das Intranet der Firma; etc.)
  • Personen, die im Bereich Multimedia tätig sind und Bildmaterial, Akustik etc. für WEB und Unterricht erstellen können
  • Programmierer die sich mit HTTML und PHP gut auskennen und bei der Pflege und Erweiterung der derzeitigen WEB-Seite behilflich sein können
  • Programmierer die einen modernen Internetauftritt der Vereinsseite erstellen können
  • Personen die gute Tipps für den Bereich Soziale Netzwerke zur Hand haben und diese betreuen können

Auch für neue Ideen sind wir sehr dankbar.

Voraussetzung für Dein Engagement ist die grundlegende Bereitschaft mit anderen Mitgliedern zu kooperieren.


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